Skip to main content- nur mit Klasse B
- ab 18 Jahre
- keine Befristung der Besitzdauer
- Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.
- keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
- Grundausbildung – individuelle Anzahl der Fahrstunden
- Sonderfahrten – 5 Stück gesetzlich vorgeschrieben:
– 3 Stunden á 45 Minuten Landstraße
– 1 Stunden á 45 Minuten Autobahn
– 1 Stunden á 45 Minuten Nacht oder Dämmerung
- Prüfungsdauer min. 45 Minuten