Info

  • nur mit Klasse B
  • ab 18 Jahre
  • keine Befristung der Besitzdauer
  • Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.

Theorie

  • keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben

Praxis

  • Grundausbildung – individuelle Anzahl der Fahrstunden
  • Sonderfahrten – 5 Stück gesetzlich vorgeschrieben:
    – 3 Stunden á 45 Minuten Landstraße
    – 1 Stunden á 45 Minuten Autobahn
    – 1 Stunden á 45 Minuten Nacht oder Dämmerung