Info

  • beinhaltet Führerscheinklasse AM, L
  • kann direkt erworben werden
  • ab 17 Jahre mit begleitendem Fahren
  • ab 18 Jahre
  • keine Befristung der Besitzdauer
  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtgewicht bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtgewicht der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Theorie

  • bei Ersterteilung 12 x Grundstoff und 2 x klassenspezifischer Stoff – Dauer jeweils 90 Minuten

Praxis

  • Grundausbildung – individuelle Anzahl der Fahrstunden
  • Sonderfahrten – 12 Stück gesetzlich vorgeschrieben:
    – 5 Stunden á 45 Minuten Landstraße
    – 4 Stunden á 45 Minuten Autobahn
    – 3 Stunden á 45 Minuten Nacht oder Dämmerung
  • Die erste Fahrstunde startet in einer sehr ruhigen Verkehrsumgebung bevor die Ausbildung auf den Oberhausener Straßen erfolgt.